Öffentliches Recht · Definition

Finanzverfassung

Art. 104a ff. GG

Gesamtheit der Regeln über die Verteilung von Ausgabenlasten und Steuereinnahmen zwischen Bund und Ländern.

Verwandte Begriffe

FinanzausgleichRepublikprinzipDemokratieprinzipVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative Demokratie
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Definitionen