Öffentliches Recht · Definition
Finanzverfassung
Art. 104a ff. GG
Gesamtheit der Regeln über die Verteilung von Ausgabenlasten und Steuereinnahmen zwischen Bund und Ländern.
Öffentliches Recht · Definition
Gesamtheit der Regeln über die Verteilung von Ausgabenlasten und Steuereinnahmen zwischen Bund und Ländern.