Öffentliches Recht · Definition
Finanzausgleich
Art. 106 GGArt. 107 GG
System zur Umverteilung von Finanzmitteln zwischen Bund und Ländern (vertikal) sowie zwischen den Ländern untereinander (horizontal).
Öffentliches Recht · Definition
System zur Umverteilung von Finanzmitteln zwischen Bund und Ländern (vertikal) sowie zwischen den Ländern untereinander (horizontal).