Öffentliches Recht · Definition
Einheitliche Stimmabgabe
Art. 51 Abs. 3 S. 2 GG
Verfassungsgebot, wonach die Stimmen eines Landes im Bundesrat nur geschlossen abgegeben werden können; bei Uneinigkeit sind sie ungültig.
Öffentliches Recht · Definition
Verfassungsgebot, wonach die Stimmen eines Landes im Bundesrat nur geschlossen abgegeben werden können; bei Uneinigkeit sind sie ungültig.