Zivilrecht · Definition
Eigenbesitz
§ 872 BGB
Besitz, bei dem der Besitzer die Sache als ihm gehörend besitzt (mit Eigenbesitzwillen), im Gegensatz zum Fremdbesitz, bei dem ein Besitzrecht von einem anderen abgeleitet wird.
Zivilrecht · Definition
Besitz, bei dem der Besitzer die Sache als ihm gehörend besitzt (mit Eigenbesitzwillen), im Gegensatz zum Fremdbesitz, bei dem ein Besitzrecht von einem anderen abgeleitet wird.