Öffentliches Recht · Definition

Doppelformel

§ 32 BVerfGG

Maßstab für den Erlass einer einstweiligen Anordnung, bei dem die Nachteile des Nichterlasses (bei späterem Obsiegen) gegen die Nachteile des Erlasses (bei späterem Unterliegen) abgewogen werden.

Verwandte Begriffe

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