Zivilrecht · Definition

Dissimuliertes Geschäft

§ 117 Abs. 2 BGB

Das dissimulierte Geschäft ist das hinter einem Scheingeschäft (simulierten Geschäft) verdeckte, tatsächlich gewollte Rechtsgeschäft. Es unterliegt den für es geltenden Formvorschriften und sonstigen Wirksamkeitsvoraussetzungen.

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