Zivilrecht · Definition
Dissimuliertes Geschäft
§ 117 Abs. 2 BGB
Das dissimulierte Geschäft ist das hinter einem Scheingeschäft (simulierten Geschäft) verdeckte, tatsächlich gewollte Rechtsgeschäft. Es unterliegt den für es geltenden Formvorschriften und sonstigen Wirksamkeitsvoraussetzungen.