Zivilrecht · Definition

Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten (diligentia quam in suis)

§ 277 BGB

Was versteht man unter „Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten (diligentia quam in suis)“?

Haftungsmilderung, bei der der Schuldner nur für diejenige Sorgfalt einzustehen hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt; jedoch mindestens für grobe Fahrlässigkeit (§ 277 BGB).

Fundstelle: Eigenes Zivilrecht-Skript, Schuldrecht AT (2026)

· juristisch geprüft

Gesetzestext

§ 277 BGB · Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten

Wer nur für diejenige Sorgfalt einzustehen hat, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt, ist von der Haftung wegen grober Fahrlässigkeit nicht befreit.

Amtlicher Wortlaut. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung im Bundesgesetzblatt.

Klausurformel

Wie formuliert man das in der Klausur?

Die diligentia quam in suis beschränkt die Haftung des Schuldners auf die Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt, wobei Haftungsfreizeichnung unterhalb grober Fahrlässigkeit ausscheidet (§ 277 BGB).

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