Zivilrecht · Definition

Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten (diligentia quam in suis)

§ 277 BGB

Haftungsmilderung, bei der der Schuldner nur für diejenige Sorgfalt einzustehen hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt; jedoch mindestens für grobe Fahrlässigkeit (§ 277 BGB).

Klausurformel – so schreibst du es

Die diligentia quam in suis beschränkt die Haftung des Schuldners auf die Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt, wobei Haftungsfreizeichnung unterhalb grober Fahrlässigkeit ausscheidet (§ 277 BGB).

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