Zivilrecht · Definition
Dauerschuldverhältnis
§ 314 BGB
Ein Dauerschuldverhältnis ist ein Schuldverhältnis, bei dem der Umfang der Leistungspflicht von der Dauer des Vertragsverhältnisses abhängt (z.B. Miete, Dienstvertrag). Bei echten Dauerschuldverhältnissen wird die Leistung laufend erbracht; bei unechten (Wiederkehrschuldverhältnissen) werden wiederkehrende Einzelleistungen geschuldet.