Zivilrecht · Definition

Dauerschuldverhältnis

§ 314 BGB

Ein Dauerschuldverhältnis ist ein Schuldverhältnis, bei dem der Umfang der Leistungspflicht von der Dauer des Vertragsverhältnisses abhängt (z.B. Miete, Dienstvertrag). Bei echten Dauerschuldverhältnissen wird die Leistung laufend erbracht; bei unechten (Wiederkehrschuldverhältnissen) werden wiederkehrende Einzelleistungen geschuldet.

Verwandte Begriffe

WillenserklärungRechtsgeschäftErklärungsbewusstseinAngebot (Antrag)AnnahmeUnklarheitenregel
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Definitionen