Öffentliches Recht · Definition
Bundesaufsicht
Art. 84 Abs. 3 GG
Kontrolle des Bundes über die rechtmäßige Ausführung von Bundesgesetzen durch die Länder.
Öffentliches Recht · Definition
Kontrolle des Bundes über die rechtmäßige Ausführung von Bundesgesetzen durch die Länder.