Öffentliches Recht · Definition
Bebauungszusammenhang
§ 34 Abs. 1 BauGB
Eine aufeinanderfolgende Bebauung, die trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt.
Öffentliches Recht · Definition
Eine aufeinanderfolgende Bebauung, die trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt.