Öffentliches Recht · Definition
(Bayern) Vorladung
Art. 15 PAG
Die an eine Person gerichtete Aufforderung, zu einer bestimmten Zeit bei einer Polizeidienststelle zu erscheinen, um Angaben zur Erfüllung polizeilicher Aufgaben zu machen.
Öffentliches Recht · Definition
Die an eine Person gerichtete Aufforderung, zu einer bestimmten Zeit bei einer Polizeidienststelle zu erscheinen, um Angaben zur Erfüllung polizeilicher Aufgaben zu machen.