Öffentliches Recht · Definition
(Bayern) Verdeckter Ermittler
Art. 37 PAG
Ein Polizeibeamter, der unter einer ihm verliehenen, auf Dauer angelegten Legende (veränderte Identität) ermittelt. (Standort durch die PAG-Reform 2018 von Art. 35 auf Art. 37 PAG verschoben.)