Öffentliches Recht · Definition

(Bayern) Verdeckter Ermittler

Art. 37 PAG

Ein Polizeibeamter, der unter einer ihm verliehenen, auf Dauer angelegten Legende (veränderte Identität) ermittelt. (Standort durch die PAG-Reform 2018 von Art. 35 auf Art. 37 PAG verschoben.)

Verwandte Begriffe

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