Öffentliches Recht · Definition
(Bayern) Verdeckter Ermittler
Art. 37 PAG
Was versteht man unter „(Bayern) Verdeckter Ermittler“?
Ein Polizeibeamter, der unter einer ihm verliehenen, auf Dauer angelegten Legende (veränderte Identität) ermittelt. (Standort durch die PAG-Reform 2018 von Art. 35 auf Art. 37 PAG verschoben.)