Öffentliches Recht · Definition

(Bayern) Kommunale Steuern

Art. 3 KAG§ 3 Abs. 1 AO

Was versteht man unter „(Bayern) Kommunale Steuern“?

Geldleistungen, die kein Entgelt für eine besondere Leistung darstellen und von der Gemeinde zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.

Amtliche Fundstellen

Höchstrichterliche Entscheidungen zu den einschlägigen Normen, mit amtlichem Leitsatz. Quelle: Bundesjustizministerium, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG.

BGH 1. Strafsenat 1 StR 151/23Beschluss vom 17.10.2023 · zu § 3 Abs. 1 AO

1. Das Merkmal "mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht" im Sinne des § 25c Abs. 2 Nr. 1 UStG bedingt, dass in die Barren oder Plättchen Angaben des Herstellers, des Gewichts und des Goldfeingehalts eingestanzt sind. 2. Zur Entstehung deutscher Einfuhrumsatzsteuer bei Zollverstößen in anderen Mitgliedstaaten.

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗
BGH 9. Zivilsenat IX ZR 199/19Urteil vom 01.10.2020 · zu § 3 Abs. 1 AO

1. Eine Verbindlichkeit aus einem Steuerschuldverhältnis ist auch dann von der Restschuldbefreiung ausgenommen, wenn die Eintragung über die Verurteilung wegen einer Steuerstraftat nach §§ 370, 373 oder § 374 AO, welche im Zusammenhang mit dem Steuerschuldverhältnis steht, im Bundeszentralregister getilgt worden oder zu tilgen ist. 2. Säumniszuschläge und Zinsforderungen nehmen als steuerliche …

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗

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