Öffentliches Recht · Definition
(Bayern) Regiebetrieb
Art. 88 Abs. 6 BayGO
Was versteht man unter „(Bayern) Regiebetrieb“?
Ein rechtlich und organisatorisch vollständig in die Gemeindeverwaltung eingegliederter Betrieb ohne eigenes Sondervermögen.
Öffentliches Recht · Definition
Ein rechtlich und organisatorisch vollständig in die Gemeindeverwaltung eingegliederter Betrieb ohne eigenes Sondervermögen.