Öffentliches Recht · Definition

(Bayern) Polizeiliche Beobachtung

Art. 40 PAG

Was versteht man unter „(Bayern) Polizeiliche Beobachtung“?

Die Ausschreibung von Personen oder Fahrzeugen im Fahndungssystem, um bei polizeilichen Kontrollen Erkenntnisse über deren Bewegungsbild zu gewinnen. (Standort durch die PAG-Reform 2018 von Art. 36 auf Art. 40 PAG verschoben; Art. 36 PAG regelt heute die besonderen Mittel der Datenerhebung.)

Verwandte Begriffe

RepublikprinzipDemokratieprinzipVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative DemokratieDirekte Demokratie
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Definitionen