Öffentliches Recht · Definition
(Bayern) Polizeiliche Beobachtung
Art. 40 PAG
Was versteht man unter „(Bayern) Polizeiliche Beobachtung“?
Die Ausschreibung von Personen oder Fahrzeugen im Fahndungssystem, um bei polizeilichen Kontrollen Erkenntnisse über deren Bewegungsbild zu gewinnen. (Standort durch die PAG-Reform 2018 von Art. 36 auf Art. 40 PAG verschoben; Art. 36 PAG regelt heute die besonderen Mittel der Datenerhebung.)