Öffentliches Recht · Definition
(Bayern) Polizeiliche Beobachtung
Art. 40 PAG
Die Ausschreibung von Personen oder Fahrzeugen im Fahndungssystem, um bei polizeilichen Kontrollen Erkenntnisse über deren Bewegungsbild zu gewinnen. (Standort durch die PAG-Reform 2018 von Art. 36 auf Art. 40 PAG verschoben; Art. 36 PAG regelt heute die besonderen Mittel der Datenerhebung.)