Öffentliches Recht · Definition
(Bayern) Platzverweisung
Art. 16 PAG
Was versteht man unter „(Bayern) Platzverweisung“?
Die Anordnung der Polizei an eine Person, einen Ort vorübergehend zu verlassen oder ihn vorübergehend nicht zu betreten.
Öffentliches Recht · Definition
Die Anordnung der Polizei an eine Person, einen Ort vorübergehend zu verlassen oder ihn vorübergehend nicht zu betreten.