Öffentliches Recht · Definition

(Bayern) Selbständiges Kommunalunternehmen

Art. 89 ff. BayGO

Was versteht man unter „(Bayern) Selbständiges Kommunalunternehmen“?

Eine von der Gemeinde errichtete rechtlich selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts zur Wahrnehmung von Gemeindeaufgaben.

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