Öffentliches Recht · Definition
(Bayern) Selbständiges Kommunalunternehmen
Art. 89 ff. BayGO
Eine von der Gemeinde errichtete rechtlich selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts zur Wahrnehmung von Gemeindeaufgaben.
Öffentliches Recht · Definition
Eine von der Gemeinde errichtete rechtlich selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts zur Wahrnehmung von Gemeindeaufgaben.