Öffentliches Recht · Definition
(Bayern) Erkennungsdienstliche Maßnahmen
Art. 14 PAG
Maßnahmen zur Feststellung von Merkmalen des äußeren Erscheinungsbildes einer Person (z. B. Fingerabdrücke, Lichtbilder), die ihre Wiedererkennung ermöglichen.
Öffentliches Recht · Definition
Maßnahmen zur Feststellung von Merkmalen des äußeren Erscheinungsbildes einer Person (z. B. Fingerabdrücke, Lichtbilder), die ihre Wiedererkennung ermöglichen.