Öffentliches Recht · Definition

(Bayern) Einwohner

Art. 15 Abs. 1 BayGO

Jede natürliche Person, die im Gemeindegebiet wohnt, unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Alter.

Verwandte Begriffe

RepublikprinzipDemokratieprinzipVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative DemokratieDirekte Demokratie
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Definitionen