Öffentliches Recht · Definition
(Bayern) Durchsuchung von Sachen
Art. 22 PAG
Was versteht man unter „(Bayern) Durchsuchung von Sachen“?
Das zielgerichtete Suchen nach Personen oder Sachen in beweglichen Gegenständen (z. B. Fahrzeuge, Gepäckstücken).
Öffentliches Recht · Definition
Das zielgerichtete Suchen nach Personen oder Sachen in beweglichen Gegenständen (z. B. Fahrzeuge, Gepäckstücken).