Öffentliches Recht · Definition

(Bayern) Durchsuchung von Sachen

Art. 22 PAG

Was versteht man unter „(Bayern) Durchsuchung von Sachen“?

Das zielgerichtete Suchen nach Personen oder Sachen in beweglichen Gegenständen (z. B. Fahrzeuge, Gepäckstücken).

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