Öffentliches Recht · Definition
(Bayern) Durchsuchung von Sachen
Art. 22 PAG
Das zielgerichtete Suchen nach Personen oder Sachen in beweglichen Gegenständen (z. B. Fahrzeuge, Gepäckstücken).
Öffentliches Recht · Definition
Das zielgerichtete Suchen nach Personen oder Sachen in beweglichen Gegenständen (z. B. Fahrzeuge, Gepäckstücken).