Öffentliches Recht · Definition
(Bayern) Durchsuchung von Personen
Art. 21 PAG
Was versteht man unter „(Bayern) Durchsuchung von Personen“?
Das Suchen nach körperfremden Gegenständen in der Kleidung oder an der Körperoberfläche einer Person.
Öffentliches Recht · Definition
Das Suchen nach körperfremden Gegenständen in der Kleidung oder an der Körperoberfläche einer Person.