Öffentliches Recht · Definition
(Bayern) Durchsuchung von Personen
Art. 21 PAG
Das Suchen nach körperfremden Gegenständen in der Kleidung oder an der Körperoberfläche einer Person.
Öffentliches Recht · Definition
Das Suchen nach körperfremden Gegenständen in der Kleidung oder an der Körperoberfläche einer Person.