Öffentliches Recht · Definition

(Bayern) Anschluss- und Benutzungszwang

Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 BayGO

Die durch Satzung angeordnete Verpflichtung, ein Grundstück an eine öffentliche Einrichtung anzuschließen und diese ausschließlich zu nutzen.

Verwandte Begriffe

RepublikprinzipDemokratieprinzipVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative DemokratieDirekte Demokratie
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Definitionen