Öffentliches Recht · Definition
(Bayern) Bauliche Anlage
Art. 2 Abs. 1 S. 1 BayBO
Anlagen, die mit dem Erdboden verbunden sind und aus Bauprodukten hergestellt wurden.
Öffentliches Recht · Definition
Anlagen, die mit dem Erdboden verbunden sind und aus Bauprodukten hergestellt wurden.