Öffentliches Recht · Definition
Bauleitplanung
§ 1 Abs. 2 BauGB
Was versteht man unter „Bauleitplanung“?
Die zweistufige Planung der Gemeinde zur Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet durch den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan.