Öffentliches Recht · Definition

Bauleitplanung

§ 1 Abs. 2 BauGB

Die zweistufige Planung der Gemeinde zur Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet durch den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan.

Verwandte Begriffe

RepublikprinzipDemokratieprinzipVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative DemokratieDirekte Demokratie
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Definitionen