Öffentliches Recht · Definition

Bauleitplanung

§ 1 Abs. 2 BauGB

Was versteht man unter „Bauleitplanung“?

Die zweistufige Planung der Gemeinde zur Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet durch den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan.

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