Zivilrecht · Definition
Arbeitsvertrag
§ 611a BGB
Ein Typus des Dienstvertrags, bei dem der Dienstverpflichtete im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist.
Zivilrecht · Definition
Ein Typus des Dienstvertrags, bei dem der Dienstverpflichtete im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist.