Öffentliches Recht · Definition

Anscheinsgefahr

Was versteht man unter „Anscheinsgefahr“?

Eine Sachlage, die sich bei ex ante Betrachtung aus der Sicht eines verständigen Durchschnittspolizisten als gefährlich darstellt, obwohl sich nachträglich herausstellt, dass eine Gefahr in Wirklichkeit nicht vorlag.

Klausurformel

Wie formuliert man das in der Klausur?

Eine Anscheinsgefahr liegt vor, wenn im Zeitpunkt des Einschreitens für einen objektiven Beobachter der Eindruck einer Gefahr besteht.

Verwandte Begriffe

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