Zivilrecht · Definition
Adäquanz
Ein Kriterium zur Einschränkung der Haftung, wonach nur solche Folgen zugerechnet werden, die nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht völlig außerhalb der Wahrscheinlichkeit liegen.
Zivilrecht · Definition
Ein Kriterium zur Einschränkung der Haftung, wonach nur solche Folgen zugerechnet werden, die nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht völlig außerhalb der Wahrscheinlichkeit liegen.