Zivilrecht · Definition
Abnahme
§ 640 BGB
Die körperliche Entgegennahme des Werkes verbunden mit der Anerkennung des Werkes als in der Hauptsache vertragsgemäße Leistung.
Zivilrecht · Definition
Die körperliche Entgegennahme des Werkes verbunden mit der Anerkennung des Werkes als in der Hauptsache vertragsgemäße Leistung.