Zivilrecht · Streitstand
Müssen bei der Fehlerbestimmung nach § 3 ProdHaftG auch seriöse Mindermeinungen im Stand von Wissenschaft und Technik berücksichtigt werden?
Bei der Frage, ob ein Produkt hinsichtlich Konstruktion, Fabrikation und Instruktion dem Stand von Wissenschaft und Technik entspricht, ist streitig, ob nur die h.M. in der Wissenschaft oder auch seriöse Mindermeinungen maßgeblich sind.
Herrschende Meinung
Maßgeblich ist der objektiv erkennbare und ermittelbare aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik im Zeitpunkt des Inverkehrbringens, soweit er den anerkannten Regeln des Faches entspricht.
- Nur anerkannte Regeln des Faches begründen hinreichend gesicherte Erwartungen des Verkehrs an die Produktsicherheit.
- Eine Verpflichtung zur Berücksichtigung jeder Mindermeinung wäre praktisch kaum umsetzbar.
Mindermeinung · Larenz/Canaris SR II/2 § 84 VI 1 b
Auch seriöse Mindermeinungen in Wissenschaft und Technik müssen bei der Fehlerbestimmung berücksichtigt werden.
- Ein strengerer Maßstab erhöht den Schutz der Verbraucher.
- Seriöse Mindermeinungen können zukünftige Sicherheitsstandards antizipieren und sind daher produkthaftungsrechtlich relevant.
Stellungnahme für die Klausur · Differenzierend lösen
Die h.M. schafft Rechtssicherheit für den Hersteller, während die strengere Auffassung (Larenz/Canaris) den Verbraucherschutz stärkt. Im Examen ist die h.M. vorzuziehen, sofern keine besondere Fallkonstellation eine strengere Sichtweise gebietet.