Zivilrecht · Streitstand

Ist der Hersteller einer Sache Erfüllungsgehilfe des Verkäufers gegenüber dem Käufer?

§ 278 BGB

Worum geht es?

Relevant für die Frage, ob der Verkäufer für Fabrikationsfehler des Herstellers gemäß § 278 BGB einstehen muss.

Herrschende Meinung

Welche Auffassung ist herrschend?

Der Hersteller ist kein Erfüllungsgehilfe des Verkäufers.

  • Der Verkäufer schuldet nur die Übereignung und Übergabe, nicht die Herstellung der Sache
  • Der Hersteller ist kein Gehilfe bei der Erfüllung der kaufrechtlichen Pflichten des Verkäufers

Mindermeinung

Was sagt die Gegenauffassung?

TODO

  • TODO

Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.

Wie entscheidet man das in der Klausur?

Da der Verkäufer keine Herstellungspflicht hat, kann der Hersteller nicht in dessen Pflichtenkreis tätig werden. Eine Haftung ohne Verschulden des Verkäufers für produktionsbedingte Mängel würde das Verschuldensprinzip aushöhlen.

Wird relevant in

MitverschuldenDeliktsrecht · Prüfungsschema ansehen →

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