Zivilrecht · Streitstand
Ist der Hersteller einer Sache Erfüllungsgehilfe des Verkäufers gegenüber dem Käufer?
§ 278 BGB
Relevant für die Frage, ob der Verkäufer für Fabrikationsfehler des Herstellers gemäß § 278 BGB einstehen muss.
Herrschende Meinung
Der Hersteller ist kein Erfüllungsgehilfe des Verkäufers.
- Der Verkäufer schuldet nur die Übereignung und Übergabe, nicht die Herstellung der Sache
- Der Hersteller ist kein Gehilfe bei der Erfüllung der kaufrechtlichen Pflichten des Verkäufers
Mindermeinung
TODO
- TODO
Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.
Da der Verkäufer keine Herstellungspflicht hat, kann der Hersteller nicht in dessen Pflichtenkreis tätig werden. Eine Haftung ohne Verschulden des Verkäufers für produktionsbedingte Mängel würde das Verschuldensprinzip aushöhlen.