Öffentliches Recht · Streitstand

Was ist unter einem 'allgemeinen Gesetz' als Schranke der Kommunikationsfreiheiten zu verstehen?

Art. 5 Abs. 2 GG

Herrschende Meinung · BVerfG / h.M.

Kombinationsformel: Gesetze, die sich nicht gegen eine bestimmte Meinung richten (Sonderrechtslehre) und dem Schutz eines höherrangigen Rechtsguts dienen (Abwägungstheorie).

  • Schutz vor staatlicher Zensur und Meinungslenkung.
  • Notwendigkeit des Schutzes kollidierender Rechtsgüter.

Mindermeinung

TODO

  • TODO

Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.

Die Kombination beider Ansätze verhindert, dass der Gesetzgeber missliebige Meinungen unterdrückt, sichert aber gleichzeitig den Schutz der Rechtsordnung.

Wird relevant in

Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG)Grundrechte · Prüfungsschema ansehen →

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GesetzesvorbehaltMeinungTatsachenbehauptungSchmähkritik
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