Öffentliches Recht · Streitstand
Was ist unter einem 'allgemeinen Gesetz' als Schranke der Kommunikationsfreiheiten zu verstehen?
Art. 5 Abs. 2 GG
Herrschende Meinung · BVerfG / h.M.
Kombinationsformel: Gesetze, die sich nicht gegen eine bestimmte Meinung richten (Sonderrechtslehre) und dem Schutz eines höherrangigen Rechtsguts dienen (Abwägungstheorie).
- Schutz vor staatlicher Zensur und Meinungslenkung.
- Notwendigkeit des Schutzes kollidierender Rechtsgüter.
Mindermeinung
TODO
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Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.
Die Kombination beider Ansätze verhindert, dass der Gesetzgeber missliebige Meinungen unterdrückt, sichert aber gleichzeitig den Schutz der Rechtsordnung.