Öffentliches Recht · Streitstand

Was ist unter einem 'allgemeinen Gesetz' als Schranke der Kommunikationsfreiheiten zu verstehen?

Art. 5 Abs. 2 GG

Herrschende Meinung · BVerfG / h.M.

Welche Auffassung ist herrschend?

Kombinationsformel: Gesetze, die sich nicht gegen eine bestimmte Meinung richten (Sonderrechtslehre) und dem Schutz eines höherrangigen Rechtsguts dienen (Abwägungstheorie).

  • Schutz vor staatlicher Zensur und Meinungslenkung.
  • Notwendigkeit des Schutzes kollidierender Rechtsgüter.

Mindermeinung

Was sagt die Gegenauffassung?

TODO

  • TODO

Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.

Wie entscheidet man das in der Klausur?

Die Kombination beider Ansätze verhindert, dass der Gesetzgeber missliebige Meinungen unterdrückt, sichert aber gleichzeitig den Schutz der Rechtsordnung.

Wird relevant in

Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG)Grundrechte · Prüfungsschema ansehen →

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GesetzesvorbehaltMeinungTatsachenbehauptungSchmähkritik
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