BGH · 13. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 09.04.2024 – XIII ZB 7/22
XIII ZB 7/22 · 09.04.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Beschleunigungsgebot im Haftbeschwerdeverfahren Die überlange Dauer eines Beschwerdeverfahrens gegen die Anordnung von Sicherungshaft verstößt gegen das auch für die Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltende Beschleunigungsgebot und verletzt die von der Haft betroffene Person in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG, dessen Inhalt und Reichweite durch Art. 5 Abs. 4 EMRK und seine Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof mitbestimmt wird (Fortführung von BGH, Beschluss vom 22. Juni 2021 - XIII ZB 59/20, InfAuslR 2021, 435 Rn. 8 und BGH, Beschluss vom 22. Februar 2024 - XIII ZA 1/24, juris Rn. 24).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.