BGH · 13. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 14.01.2025 – XIII ZB 51/23

XIII ZB 51/23 · 14.01.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Wird über die Beschwerde gegen eine rechtmäßig angeordnete Haft (vermeidbar) verzögert entschieden, führt das nicht zur Rechtswidrigkeit der Haft.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 19 Abs 4 GG§ 62 Abs 3 S 1 Nr 1 AufenthG

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

EinzelfallgesetzGebot des effektiven RechtsschutzesVorbeugender RechtsschutzJuristische Person (Art. 19 III GG)Wesensmäßige Anwendbarkeit
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