BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 06.10.2021 – XII ZR 11/20

XII ZR 11/20 · 06.10.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Die formularvertraglich vereinbarte Betriebs- und Offenhaltungspflicht des Mieters eines Ladengeschäfts in einem Einkaufszentrum stellt auch im Zusammenspiel mit fehlendem Konkurrenzschutz keine unangemessene Benachteiligung dar, wenn sie mit keiner hinreichend konkreten Sortimentsbindung verbunden ist (im Anschluss an Senatsurteil vom 3. März 2010 - XII ZR 131/08, ZMR 2010, 596 und in Abgrenzung zum Senatsurteil vom 26. Februar 2020 - XII ZR 51/19, BGHZ 224, 370 = NJW 2020, 1507 Rn. 36 ff.). 2. Hat der Vermieter den Vorsatz, eine falsche Betriebskostenabrechnung mit wahrheitswidrigen Angaben zu verteidigen, bedarf die Kündigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund durch den Mieter keiner vorherigen Abmahnung.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 307 Abs 1 BGB§ 543 Abs 3 S 2 Nr 2 BGB

Prüfungsschemata dazu

AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Inhaltskontrolle (AGB)TransparenzgebotGeltungserhaltende Reduktion
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