BGH · 11. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 10.03.2026 – XI ZR 132/24

XI ZR 132/24 · 10.03.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Der mit einem Darlehen finanzierte Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch eine natürliche Person ist grundsätzlich der privaten Vermögensverwaltung zuzuordnen (Fortführung von BGH, Urteil vom 8. November 2005 - XI ZR 34/05, BGHZ 165, 43 ff.). Die Ablösung eines solchen Darlehens ist ebenfalls Teil der Vermögensverwaltung.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 13 BGB vom 02.01.2002§ 14 Abs 1 BGB vom 02.01.2002§ 488 Abs 1 S 2 BGB§ 491 Abs 1 BGB vom 29.07.2009§ 1 HGB

Prüfungsschemata dazu

Verbrauchsgüterkauf

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

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