BGH · 11. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 10.03.2026 – XI ZR 132/24
XI ZR 132/24 · 10.03.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Der mit einem Darlehen finanzierte Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch eine natürliche Person ist grundsätzlich der privaten Vermögensverwaltung zuzuordnen (Fortführung von BGH, Urteil vom 8. November 2005 - XI ZR 34/05, BGHZ 165, 43 ff.). Die Ablösung eines solchen Darlehens ist ebenfalls Teil der Vermögensverwaltung.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.