BGH · 11. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 30.06.2020 – XI ZR 119/19

XI ZR 119/19 · 30.06.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts enthaltene Entgeltklausel für ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto) unterliegt nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle. Sie ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 41 Abs. 2 ZKG unwirksam, wenn bei der Bemessung des Entgelts das kontoführende Institut den mit der Führung von Basiskonten verbundenen Mehraufwand allein auf die Inhaber von Basiskonten umgelegt hat.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 307 Abs 1 S 1 BGB§ 307 Abs 2 Nr 1 BGB§ 307 Abs 3 S 1 BGB§ 1 UKlaG§ 3 Abs 1 S 1 Nr 1 UKlaG§ 30 Abs 1 ZKG§ 38 ZKG§ 41 Abs 2 ZKG

Prüfungsschemata dazu

AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Inhaltskontrolle (AGB)TransparenzgebotGeltungserhaltende Reduktion
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