BGH · 10. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 11.10.2022 – X ZR 42/20

X ZR 42/20 · 11.10.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die Erklärung des Widerrufs einer Schenkung wegen groben Undanks bedarf keiner Begründung.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 530 BGB§ 531 Abs 1 BGB§ 532 BGB

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Schenkungswiderruf wegen groben Undanks
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →