Abschnitt 8 — Einzelne Schuldverhältnisse · Titel 4 — Schenkung
§ 531 BGB – Widerrufserklärung
Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
(1) Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Beschenkten.
(2) Ist die Schenkung widerrufen, so kann die Herausgabe des Geschenks nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung gefordert werden.
§ 531 BGB in der Klausur
Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.
Definitionen zu § 531 BGB
Rechtsprechung zu § 531 BGB
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.