BGH · 8. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 12.10.2021 – VIII ZR 91/20

VIII ZR 91/20 · 12.10.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zur Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) bei "Auswechselung" eines seitens des Vermieters angeführten Kündigungsgrunds durch das Berufungsgericht.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 103 Abs 1 GG§ 533 ZPO§ 543 Abs 1 BGB§ 573 Abs 1 BGB§ 573 Abs 2 Nr 1 BGB

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

RückwirkungsverbotBerechtigtes Interesse des Vermieters (Kündigungsschutz Wohnraum)Eigenbedarfskündigung
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