BGH · 8. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 15.09.2021 – VIII ZR 76/20
VIII ZR 76/20 · 15.09.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Der Ausübung des Sonderkündigungsrechts des Erstehers nach § 57a ZVG stehen, wenn die Zuschlagserteilung zu den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen erfolgt, Kündigungsbeschränkungen - hier: Ausschluss der Eigenbedarfskündigung -, die zwischen dem Mieter und dem vormaligen Eigentümer (Vermieter) vereinbart worden sind, nicht entgegen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.