BGH · 8. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 15.09.2021 – VIII ZR 76/20

VIII ZR 76/20 · 15.09.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Der Ausübung des Sonderkündigungsrechts des Erstehers nach § 57a ZVG stehen, wenn die Zuschlagserteilung zu den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen erfolgt, Kündigungsbeschränkungen - hier: Ausschluss der Eigenbedarfskündigung -, die zwischen dem Mieter und dem vormaligen Eigentümer (Vermieter) vereinbart worden sind, nicht entgegen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 566 BGB§ 573 Abs 2 Nr 2 BGB§ 573d Abs 1 BGB§ 57 ZVG§ 57a ZVG

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Verdinglichung des MietrechtsGesetzliche Vertragsübernahme (§ 566 BGB)Berechtigtes Interesse des Vermieters (Kündigungsschutz Wohnraum)Eigenbedarfskündigung
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