BGH · 7. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 10.10.2024 – VII ZR 240/23

VII ZR 240/23 · 10.10.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Verzögerungen im Zustellungsverfahren, die durch eine fehlerhafte Sachbehandlung des Gerichts verursacht sind, sind dem Zustellungsbetreiber nicht zuzurechnen (Anschluss an BGH, Urteil vom 21. Juli 2023 - V ZR 215/21 Rn. 6, NJW 2023, 2945). Zu solchen Verzögerungen gehören auch Versäumnisse, die bei der Ausführung der Zustellung von dem Zustellorgan verursacht worden sind.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 167 ZPO§ 204 Abs 1 Nr 1 BGB§ 631 BGB§§ 631ff BGB

Prüfungsschemata dazu

Mängelrechte beim Werkvertrag (§§ 634 ff. BGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Hemmung der VerjährungWerkvertragWerkerfolgWerkvertrag
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