BGH · 7. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 10.10.2024 – VII ZR 240/23
VII ZR 240/23 · 10.10.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Verzögerungen im Zustellungsverfahren, die durch eine fehlerhafte Sachbehandlung des Gerichts verursacht sind, sind dem Zustellungsbetreiber nicht zuzurechnen (Anschluss an BGH, Urteil vom 21. Juli 2023 - V ZR 215/21 Rn. 6, NJW 2023, 2945). Zu solchen Verzögerungen gehören auch Versäumnisse, die bei der Ausführung der Zustellung von dem Zustellorgan verursacht worden sind.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.