BGH · 6. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 12.01.2021 – VI ZR 662/20

VI ZR 662/20 · 12.01.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zur Reichweite des Ausschlusses der Haftung des Halters eines Kraftfahrzeuges nach § 7 Abs. 1 StVG, wenn der Verletzte bei dem Betrieb des Kraftfahrzeuges tätig war (hier: Beschädigung des eigenen Pkw des Fahrzeugführers).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 7 Abs 1 StVG§ 8 Nr 2 StVG§ 12 StVO

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

GefährdungshaftungGefährdungshaftungNumerus clausus der GefährdungshaftungstatbeständeHalter i.S.v. § 7 StVG
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