BGH · 6. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 12.01.2021 – VI ZR 662/20
VI ZR 662/20 · 12.01.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Zur Reichweite des Ausschlusses der Haftung des Halters eines Kraftfahrzeuges nach § 7 Abs. 1 StVG, wenn der Verletzte bei dem Betrieb des Kraftfahrzeuges tätig war (hier: Beschädigung des eigenen Pkw des Fahrzeugführers).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 7 Abs 1 StVG§ 8 Nr 2 StVG§ 12 StVO