BGH · 6. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 08.03.2022 – VI ZR 47/21

VI ZR 47/21 · 08.03.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Bei einer beidseitigen Fahrbahnverengung (Gefahrenzeichen 120 nach Anlage 1 zu § 40 Abs. 6 und 7 StVO) gilt das Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme (§ 1 StVO). Ein regelhafter Vorrang eines der beiden bisherigen Fahrstreifen besteht nicht.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 7 StVG§ 17 StVG§ 1 StVO§ 40 Abs 6 Anl 1 Nr 10 Zeichen 120 StVO§ 40 Abs 7 Anl 1 Nr 10 Zeichen 120 StVO

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

GefährdungshaftungGefährdungshaftungNumerus clausus der GefährdungshaftungstatbeständeHalter i.S.v. § 7 StVG
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