BGH · 6. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 03.12.2024 – VI ZR 18/24

VI ZR 18/24 · 03.12.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Ein Anscheinsbeweis, der beim Auffahrunfall für einen schuldhaften Verstoß des Hintermanns gegen § 4 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1 Satz 4 oder § 1 Abs. 2 StVO spricht, kann auch dann eingreifen, wenn ein Motorradfahrer hinter einem stark abbremsenden Pkw ohne Berührung der Fahrzeuge stürzt und es nur durch Zufall nicht zu einer Kollision mit dem Vorausfahrenden kommt.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 7 Abs 1 StVG§ 17 Abs 1 StVG§ 17 Abs 2 StVG§ 17 Abs 3 StVG§ 18 Abs 1 StVG§ 115 Abs 1 S 1 Nr 1 VVG§ 286 ZPO§ 1 Abs 2 StVO§ 3 Abs 1 S 4 StVO§ 4 Abs 1 S 1 StVO§ 6 Abs 1 StVO

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

GefährdungshaftungGefährdungshaftungNumerus clausus der GefährdungshaftungstatbeständeHalter i.S.v. § 7 StVG
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →