BGH · 6. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 16.02.2021 – VI ZR 1104/20

VI ZR 1104/20 · 16.02.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Stellen sich in einem Schadensersatzprozess wegen Produkthaftung medizinische Fragen, dürfen weder an den klagebegründenden Sachvortrag einer Partei noch an ihre Einwendungen gegen ein Sachverständigengutachten hohe Anforderungen gestellt werden.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 103 Abs 1 GG§ 544 Abs 9 ZPO§ 3 ProdHaftG

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

RückwirkungsverbotProduktfehlerProduktfehler (§ 3 ProdHaftG)Stand von Wissenschaft und Technik (ProdHaftG)
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