BGH · 5. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 17.07.2026 – V ZR 153/25
V ZR 153/25 · 17.07.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1. Eine im Rahmen eines Einheimischenmodells vereinbarte Bauverpflichtung begründet regelmäßig keine Primärverpflichtung, sondern eine Obliegenheit des Grundstückskäufers. 2. Zum Beginn einer vertraglich vereinbarten Frist für die Ausübung des Wiederkaufsrechts der Gemeinde im Einheimischenmodell.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.