BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 17.07.2026 – V ZR 153/25

V ZR 153/25 · 17.07.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Eine im Rahmen eines Einheimischenmodells vereinbarte Bauverpflichtung begründet regelmäßig keine Primärverpflichtung, sondern eine Obliegenheit des Grundstückskäufers. 2. Zum Beginn einer vertraglich vereinbarten Frist für die Ausübung des Wiederkaufsrechts der Gemeinde im Einheimischenmodell.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 323 Abs 1 BGB§ 456 Abs 1 S 1 BGB

Prüfungsschemata dazu

Rücktritt vom gegenseitigen Vertrag

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

RücktrittserklärungRelatives FixgeschäftFristsetzungUnerheblicher Mangel
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