BGH · Senat für Notarsachen

BGH, Urteil v. 20.07.2020 – NotZ (Brfg) 4/19

NotZ (Brfg) 4/19 · 20.07.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die von einer Notarkammer im Rahmen ihrer Anhörung abgegebene Stellungnahme zur Frage der Wiederbesetzung und Neuausschreibung einer Notarstelle ist gemäß § 111b Abs. 1 Satz 1 BNotO i.V.m. § 44a Satz 1 VwGO nicht isoliert gerichtlich angreif- und einklagbar.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 111b Abs 1 S 1 BNotO§ 44a S 1 VwGOArt 19 Abs 4 GG

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

EinzelfallgesetzGebot des effektiven RechtsschutzesVorbeugender RechtsschutzJuristische Person (Art. 19 III GG)Wesensmäßige Anwendbarkeit
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