BGH · Senat für Notarsachen
BGH, Urteil v. 20.07.2020 – NotZ (Brfg) 4/19
NotZ (Brfg) 4/19 · 20.07.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Die von einer Notarkammer im Rahmen ihrer Anhörung abgegebene Stellungnahme zur Frage der Wiederbesetzung und Neuausschreibung einer Notarstelle ist gemäß § 111b Abs. 1 Satz 1 BNotO i.V.m. § 44a Satz 1 VwGO nicht isoliert gerichtlich angreif- und einklagbar.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.