BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 12.06.2025 – IX ZR 163/24

IX ZR 163/24 · 12.06.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Ein Rechtsschutzversicherer muss in einem Prozess auf Rückzahlung von auf Rechtsanwaltsgebühren geleisteten Vorschüssen einen rechtskräftigen Beschluss, durch den die Vergütung des Rechtsanwalts gegen den Auftraggeber festgesetzt worden ist, nicht gegen sich gelten lassen, wenn der Rechtsanwalt den Antrag auf Vergütungsfestsetzung gestellt hat, nachdem er vom Übergang etwaiger Rückzahlungsansprüche des Auftraggebers auf den Rechtsschutzversicherer Kenntnis erlangt hatte.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 407 Abs 2 BGB§ 412 BGB§ 667 BGB§ 675 BGB§ 11 Abs 1 RVG§ 86 Abs 1 S 1 VVG

Prüfungsschemata dazu

Abtretung und Schuldnerschutz (§ 398 BGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Gesetzlicher Forderungsübergang (cessio legis)
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