BGH · 4. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 26.05.2021 – IV ZR 174/20
IV ZR 174/20 · 26.05.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1. Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB. 2. Eine in einer letztwilligen Verfügung enthaltene Auflage des Erblassers an die Erben zur Grabpflege führt nicht zu einer Kürzung eines Pflichtteilsanspruchs. 3. Zur Berechnung des Zusatzpflichtteils gemäß § 2305 BGB.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.