BGH · 4. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 05.11.2025 – IV ZR 109/24
IV ZR 109/24 · 05.11.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Die Formulierung "Nicht versichert sind Schäden durch Pandemien" in den Bestimmungen einer Jahres-Reiseversicherung (hier: Abschnitt A § 6 Nr. 1 e) VB- ) verstößt nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB oder das Verbot einer unangemessenen Benachteiligung, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.