BGH · 4. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 05.11.2025 – IV ZR 109/24

IV ZR 109/24 · 05.11.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die Formulierung "Nicht versichert sind Schäden durch Pandemien" in den Bestimmungen einer Jahres-Reiseversicherung (hier: Abschnitt A § 6 Nr. 1 e) VB- ) verstößt nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB oder das Verbot einer unangemessenen Benachteiligung, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 307 Abs 1 S 1 BGB§ 307 Abs 1 S 2 BGB

Prüfungsschemata dazu

AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Inhaltskontrolle (AGB)TransparenzgebotGeltungserhaltende Reduktion
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